Wohnungseigentum

Wirtschaftsplan, Hausgeld und Miteigentums­anteile

Für Verwaltungen, die neben Mietobjekten auch Eigentümergemeinschaften betreuen. Beides läuft im selben System.

In der WEG rechnen Sie nicht mit Kaltmiete, sondern mit Hausgeld, und Sie verteilen häufig nach Miteigentumsanteilen statt nach Wohnfläche. betriebskosten.app kennt diesen Unterschied: Jede Firma ist entweder eine Miet- oder eine Eigentümerverwaltung. Als Eigentümerverwaltung stellt das System Hausgeld statt Kaltmiete soll.

  • Miteigentumsanteile in Tausendsteln je Einheit
  • Wirtschaftsplan je Kostenposition, Einzelwerte je Einheit von Hand anpassbar
  • „Werte des Wirtschaftsplans sollstellen“ übernimmt den Plan als neues Hausgeld je Einheit und Position
  • Monatliche Sollstellung des Hausgelds auf die Positionskonten
  • Alle Verteilerschlüssel auch in der WEG, einschließlich Verbrauch nach Zählern und freiem Schlüssel
  • Jahresabrechnung für Eigentümer mit Ausweis der auf Mieter umlegbaren Kosten
  • Beschlusssammlung nach § 24 Abs. 7 WEG, verknüpft mit dem Protokoll
  • Eigentümerportal mit Abrechnungen, Beschlüssen, Protokollen und Unterlagen zum Haus
  • Übersicht mit Hausgeld-Kennzahlen
  • Miet- und WEG-Bestände im selben Mandanten, jeweils als eigene Firma
  • Serienbriefe an die Eigentümer eines Objekts, mit Standardbrief oder eigener Word-Vorlage

Vom Plan zum Hausgeld

Den Wirtschaftsplan stellen Sie je Kostenposition auf; Einzelwerte je Einheit, etwa die Heizkosten, passen Sie bei Bedarf von Hand an. „Werte des Wirtschaftsplans sollstellen“ übernimmt den gespeicherten Plan als neues Hausgeld je Einheit und Position, und die monatliche Sollstellung bucht es auf die Positionskonten.

Miete und WEG in einem System

Miet- und WEG-Bestände liegen im selben Mandanten, jeweils als eigene Firma. Je Firma weiß das System, ob es Kaltmiete oder Hausgeld sollstellt.

Nachvollziehbar für den Beirat

Jede Buchung, Änderung und Stornierung steht mit Benutzer, Zeitpunkt und IP im Revisionsprotokoll.

Die Jahresabrechnung für Eigentümer

Jeder Eigentümer erhält das Schreiben „Jahresabrechnung (Hausgeldabrechnung)“ mit seinen Kosten je Kostenart. Für jede Kostenart legen Sie fest, ob sie auf Mieter umlegbar ist. Unter der Kostentabelle stehen die Summen „davon auf Mieter umlegbar“ und „nicht auf Mieter umlegbar“. Das ist die Grundlage für die Betriebskostenabrechnung des vermietenden Eigentümers.

Die Zuführung zur Erhaltungsrücklage steht nicht in der Kostentabelle, sondern im Rechenblock darunter: mit dem Betrag für das Objekt insgesamt und dem Anteil der Einheit. Welche Position die Rücklage ist, legt die Verwaltung je Objekt fest.

Nach § 28 Abs. 2 WEG werden Nachzahlung und Guthaben erst mit dem Beschluss der Eigentümer fällig. Darauf weist das Schreiben hin; ist der Beschluss in der Beschlusssammlung erfasst, nennt es sein Datum. Zahlt der Eigentümer per Lastschrift, kündigt das Schreiben den Einzug an, sonst steht bei einer Nachzahlung ein GiroCode für das Konto der Gemeinschaft darauf.

Ausschnitt aus einer Jahresabrechnung (Hausgeldabrechnung) mit Kostenarten, Verteilerschlüssel, Anteil und Kosten der Einheit, darunter „davon auf Mieter umlegbar“ und „nicht auf Mieter umlegbar“, die Zuführung zur Erhaltungsrücklage mit Objektbetrag und Anteil sowie die Nachzahlung mit GiroCode.
Jahresabrechnung eines Eigentümers: Spalte „umlegbar“, die Summen für den Mieter, die Erhaltungsrücklage im Rechenblock und der GiroCode für die Nachzahlung.

Beschlusssammlung nach § 24 Abs. 7 WEG

Beschlüsse werden je Objekt fortlaufend nummeriert und nach Versammlung gruppiert. Vermerke zur Anfechtung und zur Aufhebung stehen beim jeweiligen Beschluss, das Protokoll der Versammlung ist verknüpft. Die Sammlung geben Sie als PDF aus.

Das Eigentümerportal

Im Portal sehen Eigentümer ihre Abrechnungen, die Beschlusssammlung, die Protokolle und die Unterlagen zum Haus, jeweils mit Vorschau. Anliegen und Änderungsanträge stellen sie dort genauso wie Mieter. Mehr dazu auf der Seite Mieter- und Eigentümerportal.

Alle Verteilerschlüssel, auch in der WEG

In der WEG stehen dieselben acht Verteilerschlüssel zur Verfügung wie in der Mietverwaltung, neben dem Miteigentumsanteil also auch der Verbrauch nach Zählerständen und der freie Schlüssel mit eigenen Gewichten je Einheit.

Tabelle der Umlagepositionen eines Objekts mit Kontonummer, Betrag, Umlageschlüssel je Position, Filter für Wohnung, Leerstand, Dachgeschoss und Garage sowie dem Häkchen „Mieter“ für umlegbare Kosten.
Umlagen eines WEG-Objekts: Eigentumsanteil, Wohnfläche, Manuell, Verbrauch Kaltwasser, Personentage und der freie Schlüssel für den Aufzug.
Aus dem Programm

Bilder aus dem Programm

Aus der laufenden Anwendung, mit Beispieldaten. Zum Vergrößern anklicken.

Nächster Schritt

Schauen wir es uns an Ihrem Bestand an

Im Gespräch klären wir, wie viele Objekte und Einheiten Sie verwalten, welche Schlüssel Sie brauchen und was der Umstieg bedeutet. Unverbindlich und ohne Kosten.